AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung des Mobile-Home

§ 1 Geltungsbereich (1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung sowie alle für den Gast erbrachten Leistungen des White-Pearl Mobile-Home.

§ 2 Vertragspartner (1) Vertragspartner sind die Eigentümer des Mobile-Homes im nachfolgendem Vermieter genannt und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Vermieter gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im Zweifelsfall haftet der Besteller, auch wenn er für andere namentlich genannte Personen bestellt oder mitbestellt hat. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeine Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.

(2) Die Beherbergung in Anspruch nehmenden Personen sind Gäste im Sinne der Vertragsbedingungen.

§ 3 Vertragsabschluss, Anzahlung (1) Der Mietvertrag kommt in der Regel durch die Annahme der schriftlichen Bestellung des Gastes durch den Vermieter zustande.

(2) Es kann vereinbart werden, dass der Gast eine Anzahlung leistet.

(3) Der Vermieter kann auch die Vorauszahlung des gesamten vereinbarten Entgeltes verlangen.

§ 4 Beginn, Verlängerung und Ende der Beherbergung (1) Der Gast hat das Recht, die gemieteten Räume ab 14 Uhr des vereinbarten Tages zu beziehen. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung, außer diese wurde ausdrücklich vereinbart.

 (2) Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 19:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat der Vermieter das Recht, das gebuchte Objekt nach 19.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Vermieter steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.

(3) Hat der Gast eine Anzahlung in Höhe des Aufenthaltspreises für einen Tag geleistet, so bleibt dagegen das Objekt bis spätestens 12 Uhr des folgenden Tages reserviert.

(4) Eine Verlängerung des Aufenthaltes durch den Gast erfordert die Zustimmung des Vermieters.

(5) Am vereinbarten Abreisetag ist die Ferienwohnung dem Vermieter spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Vermieter über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung der Ferienwohnung bis zu 100 % des vollen gültigen Logispreises verrechnen.

(6) Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit vereinbart, so endet er mit dem Zeitablauf. Reist der Gast vorzeitig ab, so ist der Vermieter berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen.

(7) Der Vermieter ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn der Gast (a) von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Mitbewohnern das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber dem Vermieter und seinen Leuten einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldigt macht;(b) von einer ansteckenden oder die Beherbergungsdauer übersteigenden Krankheit befallen oder pflegebedürftig wird; (c) die ihm vorgelegte Rechnung über Aufforderung in einer zumutbar gesetzten Frist nicht bezahlt.

(8) Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis unmöglich wird, wird der Vertrag aufgelöst.

§ 5 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag (1) Rücktritt des Gastes, Stornierung (a) Im Falle des Rücktritts eines Gastes von der Buchung hat der Vermieter Anspruch auf angemessene Entschädigung. (b) Der Vermieter hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. (c) Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebucht Objekt oder die gebuchten Leistungen ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt. bei einer Stornierung unter 1 Woche vor Ankunft 60%. bei einer Stornierung 1. Tag vor Ankunft 90%

(2) Rücktritt des Vermieters (a) Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist der Vermieter ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. (b)  In diesem Fall des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. (c) Der Vermieter hat das Recht, für den Fall, dass der Gast bis 18 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde. (d) Hat der Gast eine Anzahlung geleistet, so bleibt dagegen das Objekt bis spätestens 12 Uhr des folgenden Tages reserviert. (e) Auch wenn der Gast das bestellte Objekt nicht in Anspruch nimmt, ist er dem Vermieter gegenüber zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet.

§ 6 Leistungen, Preise und Zahlung (1) Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters gegenüber Dritten.

(2) Die Preise können vom Vermieter dann geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Leistung des Vermieters oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und der Vermieter dem zustimmt.

(3) Rechnungen des Vermieters sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt Verzugszinsen zu verrechnen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann der Vermieter eine Mahngebühr erheben.

(4) Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

(5) Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen.

§ 7 Haftung des Mobile-Homes, Verjährung (1) Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird sich der Vermieter unverzüglich bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel dem Vermieter anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.

(2) Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände, diese können im eigenen Tresor sicher verwahrt werden.

 (3) Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Vermieters abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet der Vermieter nicht.

 § 8 Rechte des Gastes (1) Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen des Objekts, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung.

(2) Der Gast hat das Recht, die gemieteten Räume ab 14 Uhr des vereinbarten Tages zu beziehen.

§ 9 Pflichten des Gastes (1) Bei antritt des Beherbergungsvertrages ist das vereinbarte Entgelt zu bezahlen, sofern nicht anders vereinbart. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, bargeldlose Zahlungsmittel wie Schecks, Kreditkarten, usw. anzunehmen.

(2) Vor Inbetriebnahme von elektrischen Geräten, welche von den Gästen mitgebracht werden und welche nicht zum üblichen Reisebedarf gehören, ist die Zustimmung des Vermieters einzuholen. (3) Für den vom Gast verursachten Schaden gelten die Vorschriften des Schadenersatzrechtes. Daher haftet der Gast für jeden Schaden und Nachteil, den der Vermieter oder dritte Personen durch sein Verschulden oder durch das Verschulden seiner Begleiter oder anderer Personen, für die er verantwortlich ist, erleidet, und zwar auch dann, wenn der Geschädigte berechtigt ist, zur Schadenersatzleistung direkt den Vermieter in Anspruch zu nehmen. 

§ 12 Tierhaltung (1) Tiere dürfen nur nach vorheriger Bewilligung und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in das Objekt gebracht werden.

(2) Der Gast haftet für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten, entsprechend den für den Tierhalter geltenden gesetzlichen Vorschriften.

§ 13 Schlussbestimmungen (1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Vermietung sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

(2) Erfüllungs‐ und Zahlungsort ist der Sitz des Vermieters.

(2) Für alle Streitigkeiten aus dem Beherbergungsvertrag wird das für den Beherbergungsbetriebsachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters. Der Vermieter ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen.

(4) Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Vermieter ausdrücklich schriftlich anerkannt.

(5) Es gilt das Recht der Republik Österreich.

(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.